Brandschutztüren von mk tischlerei montagen gmbh

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Eine Brandschutztür hat die Aufgabe der Ausbreitung eines Feuers durch begehbare Öffnungen so lange als möglich zu verzögern und die Flucht aus einem brennenden Gebäude zu ermöglichen. In bestimmten Gebäudeabschnitten sind durch die Bauordnung Feuerschutztüren vorgeschrieben. 


Wir als zertifizierter Betrieb, mit Überwachung vom Brandschutzinstitut, stellen diverse Brandschutztüren aus Holz her.
Unsere neuen firestorm® Brandschutztüren aus Vollholz, vereinen innovative Ideen, modernes Fertigungs-Knowhow und höchste Qualität mit edlem Design. Die Bauart erfüllt die neusten Richtlinien, bietet Ihnen mehr Sicherheit und erfüllt sämtliche EU-Normen.

Die Feuerwiderstandsklasse einer Tür gibt Auskunft über die Dauer an – in Minuten – in welcher die Türe durchschnittlich, die Ausbreitung des Feuers verhindert und sich dennoch öffnen lässt.
Welche Klasse für Sie erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung und den Anforderungen an die Wand, in welche die Tür eingebaut wird.

Immer häufiger fragen uns auch Privatpersonen nach solchen Schutzmaßnahmen. Bei unseren Modellen erkennt man optisch nahezu keinen Unterschied zur normalen Tür. Der Wert von Brandschutztüren wird erst ersichtlich, wenn tatsächlich ein Brand ausbricht. Die neuen firestorm® Brandschutztüren aus Vollholz vereinen innovative Ideen, modernes Fertigungs-Knowhow und höchste Verarbeitungsqualität. In neuer Bauart, natürlich umfassend geprüft nach den neuesten Richtlinien, bieten sie noch mehr Sicherheit und erfüllen heute schon die neuen EU-Normen. Exklusive Designverbesserungen, zeitsparende Montagevorteile und die optimierten Komfortmerkmale machen die neuen Feuerschutzabschlüsse zu Vorreitern im Brandschutz.

Wozu eigentlich Brandschutztüren?
Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, ist in der Landesbauordnung bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt (In Deutschland und Österreich hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung). Im Allgemeinen werden Brandschutztüren zwischen notwendigen Fluren,Treppenräumen und in Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von langen Fluren werden üblicherweise Rauchschutztüren eingesetzt. Die Anforderungen an Brandschutztüren werden durch Brandprüfungen gemäß der DIN 4102 (D) bzw. der ÖNORM B 3850 (Ö) geregelt. Es gibt folgende Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120 und T180. Die Zahl hinter dem T gibt die Dauer in Minuten an, in welcher die Tür den Durchtritt des Feuers (nicht des Rauches) verhindert und sich dann noch öffnen lassen muss. Es wird unterschieden zwischen feuerhemmenden Türen (T30), hochfeuerhemmenden Türen (T60) und feuerbeständigen Türen (T90). Welche Feuerwiderstandsklasse für eine Tür erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung und den Anforderungen an die Wand, in die sie eingebaut wird. Scheiben, welche in Brand-/Rauchschutztüren eingebaut sind, müssen eine „F“-Widerstandsklasse besitzen, und zwar dieselbe wie die entsprechende Tür.

Brandschutztüren müssen immer selbstschließend sein und dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem offen gehalten werden. Moderne Brandschutztüren sind oftmals an einen Rauchmelder gekoppelt und verfügen über eine Kombination aus Türschließmitteln und Feststellanlagen. Die Feststellanlage hält die Tür im gewünschten Winkel offen. Löst der Rauchmelder Alarm aus, schließt das Türschließmittel die Tür automatisch. Zusätzlich können Brandschutztüren auch rauchdicht sein um die Verbreitung von Rauch zu verhindern. Eine Brandschutztür ist nicht zwangsläufig rauchdicht, umgekehrt gibt es rauchdichte Türen, die keine Anforderung eines Brandschutzes erfüllen.

Die genauen Anforderungen an Rauchschutztüren regelt die DIN 18095.

Eine Tür der Feuerwiderstandsklasse T30 mit Rauchschutzfunktion nach DIN 18095 nennt sich T30-RS. Die Rauchdichtigkeit wird über eine mindestens dreiseitig umlaufende Dichtung gewährleistet, die im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von kaltem und heißem Rauch (bis zu 200 °C) verhindert. Sie sollen im Brandfall für eine Zeitdauer von etwa zehn Minuten die Rettung von Menschen und Tieren ohne Atemschutzmaske gewährleisten. Rauchschutztüren müssen ebenfalls immer selbstschließend sein.

Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

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